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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich
1. Maßgebend für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote sind die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer davon abweichen, gelten sie nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich genehmigen. Die Annahme der von uns gelieferten Ware gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

II. Preise Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk zuzüglich Porto- und Verpackungskosten, falls nicht andere Lieferungsbedingungen vereinbart wurden. Sie gelten grundsätzlich unversichert. Den bestätigten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme aktuellen Materialpreise und Löhne zugrunde. Wir behalten uns vor, bei Lieferungen die Preise in Rechnung zu stellen, die aufgrund der dann gültigen Materialpreise und Löhne maßgebend sind. Die Preise verstehen sich jeweils für ein Stück oder für die angegebene Einheit zuzüglich der am Tag der Lieferung gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.

III. Lieferung
1. Den Versand nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Wahl eines geeigneten Transportweges verbleibt ebenfalls bei uns.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden, es sei denn, der Verzug wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Betriebsstörungen, sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, verursacht durch Krieg, Streik, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
5. Sofern es sich beim Versand der Güter um sperrige Artikel handelt, werden die Kosten für Verpackung und Sperrgut gesondert berechnet.
6. Der Versand durch Expressgut erfolgt grundsätzlich unfrei.
7. Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Sollten keine Abrufe über die gesamte Menge erfolgen, wird zum Ende des vereinbarten Zeitpunktes die noch nicht abgerufene Menge zum Versand gebracht.

IV. Beanstandungen
1. Die Gewährleistungsfrist für Produktions- und Materialfehler beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Tag der Lieferung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, können nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Werk verlassen hat, bei uns eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden bleibt ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Bei Nichtgefallen der Ware ist eine Rücksendung innerhalb 10 Tagen möglich, sofern sie noch ungebraucht ist. Anderweitige Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Sonderanfertigungen (wie z.B. Prägungen in Ohrmarken) sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.

V. Zahlung
1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse, falls nicht andere Lieferungsbedingungen vereinbart wurden.
2. Bei Zielrechnungen ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des üblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Forderung des Auftraggebers einredebehaftet ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Soweit die Ware vom Auftraggeber weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten wurden. Die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns als an uns abgetreten und zwar auch insoweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zur Sicherung für uns nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Auftraggeber ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
6. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Auftraggeber hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.
7. Falls bei Verkäufen ins Ausland der oben vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig ist, bleibt die Ware bis zur Zahlung aller unserer Forderungen aus dem durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen entstandenen Vertragsverhältnisses unser Eigentum. Ist auch dieser Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig, ist aber gestattet sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so sind wir befugt, alle diese Rechte auszuüben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz des Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts an der Ware treffen.

VI. Unmöglichkeit von Leistungen Wird uns eine obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist eine Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers beschränkt sich jedoch auf 10 v.H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckmäßigen Betrieb genommen werden kann. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10 v.H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist unser Firmensitz. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, am Firmen- oder Wohnsitz des Auftraggebers zu klagen.
2. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, gilt der Ort unseres Firmensitzes als Gerichtsstand für das Mahnverfahren als vereinbart.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
4. Auf alle durch den Kaufvertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.

VIII. Datenschutz Bei der Aufgabe der Bestellung ist der Auftraggeber mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung aufgegebenen Daten einverstanden, soweit dies für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.

IX. Verpackungsverordnung Wir nehmen gebrauchte Transportverpackungen unseres Unternehmens zur stofflichen Verwertung oder Entsorgung zurück, sofern sie uns kostenfrei, gut sortiert, angeliefert werden. Eine einfachere Möglichkeit bieten die neu entstandenen Verwertungsgesellschaften, die dem RESY Verband angeschlossen sind und alle Verpackungsmaterialien mit dem RESY-Aufdruck kostenfrei entsorgen. Auf Wunsch geben wir gerne die Adresse eines in der Nähe des Auftraggebers ansässigen Unternehmens bekannt.

X. Technische Änderungen Änderungen unserer Produkte, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

XI. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.